Rechtsgebiete

Bauträgerrecht

Damit Sie als Bauträger und Immobilienkäufer am Ende auf ein in allen Bereichen solides Bauwerk und Eigentum blicken können, bieten wir Ihnen eine straffe und realistische Rundumbetreuung im Rahmen des Bauträgerrechts.

Als Schnittstelle zwischen Baurecht und Wohnungseigentumsrecht regelt das Bauträgerrecht alle möglichen Pflichten und Ansprüche, die durch die Errichtung und den folgenden Verkauf einer Immobilie entstehen.

Zum Beispiel erfordert der Erwerb einer Eigentumswohnung vom Bauträger eine juristisch und wirtschaftlich gut organisierte Vertragsgrundlage und -abwicklung. Von essenzieller Bedeutung zur Vermeidung späterer Streitigkeiten ist eine umfassende und unmissverständliche Baubeschreibung, die sowohl die Planungs- und Bauleistung des Bauträgers definiert als auch die Rechte und Pflichten des Käufers. Auch unterliegt die spätere Wohnungseigentümergemeinschaft besonderen Grundsätzen, die im Vorfeld umfassend und für Sie erfolgreich verhandelt werden sollten.

Greifen Sie hierfür gern auf unser juristisches Projektmanagement zurück.

 

Ihre Anwälte:
Jens-Oliver Hufer
Gregor Freiherr von Rosen
Jan Tobias Behnke