Maklerrecht
Makler und deren Tätigkeit sind ein wesentlicher Bestandteil vieler Immobilientransaktionen sowie auch anderer Geschäftsfelder (M&A-Berater). Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Maklerunternehmen, den Käufern und Verkäufern der Immobilie sind dabei häufig komplex und streitanfällig.
Wir vertreten und beraten Sie
- bei der Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen und AGB (B2C und B2B)
- in Streitfragen zur Maklerprovision, Haftung etc.- gerichtlich und außergerichtlich
- bei der Prüfung von Einzelfragen im Maklerrecht, inklusive einem möglichen Widerrufsrecht des Maklerkunden
Ihre Anwälte:
Jens-Oliver Hufer
Gregor Freiherr von Rosen
Gabriele Hufer
Caroline von Frankenberg