Rechtsgebiete

Privates Baurecht

Die privatrechtliche Nutzung des Baus als Eigenheim oder als Unternehmenssitz wird im privaten Baurecht erfasst. Klare Regelungen u.a. zur Bauzeit, zur Stellung von Sicherheiten am Bau anhand von Bürgschaften und auch zu einer eventuellen Vertragsstrafe sollten im Vorfeld getroffen und vertraglich festgehalten werden.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Bauvertragsrecht u.a. zur Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B
  • Bauträgervertrag
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Grundeigentum
  • Werkvertrag zum Bauvorhaben
  • Gewährleistung
  • Architekten- und Ingenieurrecht – auch zu Honoraren und Haftungen

Wenn ein öffentliches Interesse mit dem Bau verbunden ist, gilt das öffentliche Baurecht. Dies gilt im Übrigen auch für alle Neu- und Zubauten und baulichen Ergänzungen von Nebengebäuden oder deren Nutzungsumwandlung.

 

Ihre Anwälte:
Jens-Oliver Hufer
Gregor Freiherr von Rosen
Jan Tobias Behnke