Rechtsgebiete

Immobilienrecht

Alle Aspekte des Immobilienrechts bilden den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten, unterstützen und vertreten Käufer, Verkäufer, Bauträger, Bauunternehmer, Entwickler, Architekten, Vermieter, Verwalter oder Sicherungsgeber.

Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:

  • Baurecht
  • Mietrecht
  • Errichtung und Nutzung von Immobilien
  • Projektentwicklung
  • Immobilienverkauf
  • Immobilienverwertung
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Grundschulden
  • Baugenehmigungsverfahren nach Bauordnung mit allen verwaltungsrechtlichen Fragen

Beratung im Vorfeld kann viele potenzielle Auseinandersetzungen vermeiden. Wir beraten die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.

Beim Kauf einer Immobilie vermeidet unsere Beratung Risiken, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfen wir Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie. Dazu zählen Verträge über Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.

 

Ihre Anwälte:
Jens-Oliver Hufer
Gregor Freiherr von Rosen
Gabriele Hufer
Caroline von Frankenberg