Rechtsgebiete

Amtshaftungs- und Entschädigungsrecht

Wir verfügen über umfassende Erfahrung, wenn es um die Geltendmachung oder Abwehr von Haftungs- und Entschädigungsansprüchen gegen die öffentliche Hand geht.

Typische Fallsituationen:

  • Schadensersatzforderung bei unterlassenen oder verspäteten Genehmigungsverfahren
  • Die Behörde kommt Verkehrssicherungspflichten nicht nach

Wir sind Ihr Ansprechpartner sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung ist für die öffentliche Hand zu bedenken, dass dort kein Behördenprivileg besteht und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor dem Landgericht vorgeschrieben ist.

Ihr Anwalt:
Jan Tobias Behnke