Privates Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen hinsichtlich
- Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen
- Geschäftsführerdienstverträge
- Kündigungen
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Wettbewerbsverbote
- Freie Mitarbeiterverhältnisse
- Erstellen und Prüfen von Aufhebungsverträgen (inkl. Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten)
- Angemessenheit von Abfindungszahlungen
- Inanspruchnahme von Elternzeit und Teilzeit
- Prüfung von Befristungen und Teilzeitansprüchen
Damit Ihre Interessen gewahrt werden, müssen Auseinandersetzungen mit klarer und realistischer Zielsetzung angegangen werden.
Eine der Besonderheiten des Arbeitsrechts ist, dass den Parteien, ob Arbeitgeber*innen oder Arbeitnehmer*innen, mit der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte allein oft nicht gedient ist. Gesucht werden sinnvolle Lösungen, die die Besonderheiten des Vertragsverhältnisses berücksichtigen.
Ihre Anwältin:
Gabriele Hufer