Rechtsgebiete

Privates Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen hinsichtlich

  • Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen
  • Geschäftsführerdienstverträge
  • Kündigungen
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Wettbewerbsverbote
  • Freie Mitarbeiterverhältnisse
  • Erstellen und Prüfen von Aufhebungsverträgen (inkl. Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten)
  • Angemessenheit von Abfindungszahlungen
  • Inanspruchnahme von Elternzeit und Teilzeit
  • Prüfung von Befristungen und Teilzeitansprüchen

Damit Ihre Interessen gewahrt werden, müssen Auseinandersetzungen mit klarer und realistischer Zielsetzung angegangen werden.

Eine der Besonderheiten des Arbeitsrechts ist, dass den Parteien, ob Arbeitgeber*innen oder Arbeitnehmer*innen, mit der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte allein oft nicht gedient ist. Gesucht werden sinnvolle Lösungen, die die Besonderheiten des Vertragsverhältnisses berücksichtigen.

 

Ihre Anwältin:
Gabriele Hufer